Nutzungsvereinbarung für bösch Unterlagen und Software 

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsvereinbarung regelt die Nutzung sämtlicher von bösch bereitgestellter Unterlagen und Software durch Partnerbetriebe. Dazu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich technische Handbücher, Prospekte, Preislisten, Datenblätter, Marketingmaterialien, Auslegungsunterlagen und Software zur Auslegung und Konfiguration von bösch-Produkten (im Folgenden „bösch-Materialien“).

2. Nutzungsrechte und -einschränkungen

(1) bösch-Materialien dürfen ausschließlich von autorisierten Partnerbetrieben genutzt werden, die Produkte direkt von bösch beziehen und diese weiterverkaufen.
(2) Die Nutzung und Weitergabe der bösch Materialien ist ausschließlich für den Vertrieb und die Bewerbung von bösch-Produkten zulässig.
(3) Änderungen, Bearbeitungen oder die Verwendung der bösch Materialien in abgewandelter Form sind nur mit vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung durch bösch zulässig.
(4) bösch Software darf nicht genutzt werden, wenn die beworbenen oder angebotenen Produkte nicht über bösch bezogen wurden.
(5) bösch Materialien dürfen nicht für den Vertrieb oder die Bewerbung von Produkten anderer Marken oder Hersteller verwendet werden.

3. Eigentum und Schutzrechte

Alle bösch Materialien, einschließlich Software, bleiben geistiges Eigentum von bösch. Urheber- und Markenrechte verbleiben uneingeschränkt bei bösch. Eine Nutzung der Materialien begründet keinerlei Eigentums- oder Lizenzrechte.

4. Haftung und Schadensersatz

Verstöße gegen diese Nutzungsvereinbarung, insbesondere die unerlaubte Veränderung von bösch Materialien oder die Nutzung der Software in Verbindung mit Produkten anderer Hersteller, können rechtliche Schritte und Schadensersatzforderungen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz nach sich ziehen.

5. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.